§ 7 Amtsträger
Stand: 13.04.2025
Wird zitiert von 23
Nach Gewicht
- OVG NRW, 06.11.2018 – 15 A 2638/17Zitiert von 3
- BSG, 30.03.2011 – B 12 AL 2/09 RArbeitslosenversicherung - Ende des Versicherungspflichtverhältnisses auf Antrag bei Zahlungsverzug - keine Hinweispflicht des Leistungsträgers - Selbstständiger - Obliegenheit zur Sicherstellung der zeitgerechten Begleichung fälliger BeitragsschuldenZitiert von 10
- OVG NRW, 07.10.2025 – 19 B 1036/25, 19 E 537/25
- BFH, 23.01.2020 – III R 9/18Regelung des Rechts auf Teilnahme einer Gemeinde an Außenprüfung des Finanzamts gegenüber GewerbesteuerpflichtigenZitiert von 6
- BSG, 04.12.2014 – B 5 AL 2/14 RArbeitslosenversicherung - Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag - Zahlungsverzug - Vertreten der Nichtzahlung der Beiträge - Beendigung - keine Hinweispflicht des Leistungsträgers auf drohenden Verlust des VersicherungsschutzesZitiert von 7
- BFH, 15.02.2006 – I B 87/05Zitiert von 11
Zuletzt entschieden
- FG Baden-Württemberg, 24.01.2025 – 1 K 381/22
- VG Berlin, 05.07.2024 – 27 L 102/24
- FG Münster, 22.05.2024 – 8 K 181/22 AOZitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 7 AO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Amtsträger ist, wer nach deutschem Recht
1.
Beamter oder Richter (§ 11 Absatz 1 Nummer 3 des Strafgesetzbuchs) ist,
2.
in einem sonstigen öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis steht oder
3.
sonst dazu bestellt ist, bei einer Behörde oder bei einer sonstigen öffentlichen Stelle oder in deren Auftrag Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrzunehmen.