Gesetze / Abgabenordnung

AO

§ 7 Amtsträger

Stand: 13.04.2025

SteuerrechtBund2 Fassungen23 Entscheidungen

Amtsträger ist, wer nach deutschem Recht

1.
2.
in einem sonstigen öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis steht oder
3.
sonst dazu bestellt ist, bei einer Behörde oder bei einer sonstigen öffentlichen Stelle oder in deren Auftrag Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrzunehmen.
§ 6 § 8